GEZ-Gebühren - Nun auch für Rechner ohne Soundkarte
Dabei sei es egal, ob der Rechner überhaupt eine Soundkarte oder Programme zur Aufzeichnung von Rundfunksendungen hat. Entscheidend sei lediglich, dass der Computer fähig ist, solche Programme zu empfangen, denn es sei möglich, solche Programme kostenlos über das Internet herunterzuladen.
"Im Büro wird häufig begleitend Radio gehört", schreiben die Richter in ihrem Urteil. Wenn kein normales Gerät da sei, liege es "nicht fern, den internetfähigen PC als einzige Quelle auch zum Radioempfang zu nutzen".
Internet-Rundfunk gehöre laut Ansicht der Richter zum Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender. Aus diesem Grund sei eine Gebührenpflicht von internetfähigen Rechnern sachgerecht. Geklagt hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), welche den Computer für Büroarbeiten nutzt. Dahingegen begrüßte der Bayerische Rundfunk das Urteil als wichtigen Schritt zu mehr Gebührengerechtigkeit.



















