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Ist die Meinungsvielfalt in Gefahr?
Lizensierungspflicht für Livestreams
(Christian) Seit August müssen Anbieter von Video-Livestreams, in Bayern und bald auch in den anderen Bundesländern, einige Hürden hinnehmen, wenn ihre Streams mehr als 500 Zuschauer erreichen.

Die Neufassung des Rundfunktstaatsvertrages sieht nämlich vor, dass für solche Angebote, ähnliche wie für Fernsehsender, eine kostenpflichtige Rundfunklizenz beantragt werden muss. Ab wann ein Angebot lizenzierungspflichtig ist, wurde allerdings noch nicht ausreichend geklärt. Peter Widlok, Sprecher der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LFM), geht beispielsweise davon aus, dass eine im Internet gestreamte Vereinssitzung keine Lizenz benötige, selbst wenn sie von mehr als 500 Leuten verfolgt werden würde. In Bayern sieht man dahinter allerdings Rundfunk, also ein genehmigungspflichtiges Angebot. In Nordrhein-Westfalen wolle man jeden Fall einzeln dahingehend überprüfen, ob der Zuschauer den Ablauf nicht selbst bestimmen könne und daher Rundfunk vorliege. Woran allerdings die Zahl 500 festgemacht wird, ist nicht wirklich bekannt. Widlok ist selbst überrascht, dass sie im Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrages auftauchte.

Fakt ist jedoch, dass die Lizenzierungspflicht für die Betreiber weitreichende Folgen hat. Dass je nach angepeilter Größe zwischen 250 und 5000 Euro für eine Lizenz hingeblättert werden müssen, um einen Stream überhaupt senden zu dürfen, ist insbesondere für Privatleute die erste große Hürde. Hinzu kommt, dass jeder, der bewegte Bilder über das Netz verbreiten möchte, wie Rundfunkanstalten der ständigen Kontrolle der Landesmedienanstalten unterliegt. Wer den Auflagen nicht gerecht wird, kann so Sanktionen oder sogar einen Lizenzentzug riskieren.

Die Arbeitsgemeinschaft Social Media e.V. nannte beispielsweise drei Gründe, warum sie gegen solch eine Genehmigungspflicht ist:

Die Lizenzierungspflicht sei ein Eingriff in die Meinungsfreiheit der Bürger. Laut der AG Social Media dürfen die Möglichkeiten der öffentlichen Meinungsfreiheit, die das Internet bietet, nicht dem Regulierungseifer einer Behörde geopfert werden.

Zudem sei sie technikfeindlich und hätte zur Folge, dass entsprechende Angebote in andere Länder ausweichen würden und so in Bayern oder auch in Deutschland auf längere Sicht keine Innovationen zu erwarten wäre.

Des Weiteren behindere sie die freie Entfaltung der Wissensgesellschaft, da diese von Austausch, Kommunikation und Dialog lebe und mit Videostreaming einen kostengünstigen und effektiven Weg gefunden habe, Ideen zu entwickeln und zu diskutieren.

Auch Professor Hans Mathias Kepplinger, Leiter des Instituts für Publizistik, sieht in der Tatsache, dass Freiheiten missbraucht werden, keinen hinreichenden Grund, Freiheiten wie die der freien Meinungsäußerung, zu beschneiden. Das Presserecht sei in seinen Augen ausreichend, um Programme abschalten zu können, die gegen Gesetze verstoßen. Dass vorab Genehmigungen eingeholt werden sollen, zeuge von "obrigkeitsstaatlichem Denken", so Kepplinger gegenüber SPIEGEL ONLINE.


In unserer Sendung TALK wollen wir mit unseren Gästen über die Problematik der Lizenzierungspflicht sprechen. Wenn ihr mitdiskutieren wollt, könnt ihr eure Meinung wie immer im Commentsbereich posten.

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